Corporate Governance

Corporate Governance

Die DZ BANK legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Es geht dabei nicht in erster Linie um die Erfüllung formeller Vorgaben, sondern vielmehr um eine langfristige und auf Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung.

Durch eine vorbildliche Unternehmensführung wollen wir dazu beitragen, dass das Vertrauen der Kunden, Eigentümer und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit erhalten und gefördert wird. Dabei tragen wir den Besonderheiten unseres genossenschaftlichen FinanzVerbundes Rechnung.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Unser siebenköpfiger Vorstand leitet das Unternehmen und entwickelt die strategische Ausrichtung.

Die Vertreter des Aufsichtsrats der DZ BANK werden von der Hauptversammlung gewählt. Entsprechend dem deutschen Mitbestimmungsgesetz sind auch zehn Vertreter der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat vertreten. Ein unmittelbarer Wechsel von  Vorstandsmitgliedern der DZ BANK nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überwachen und beraten den Vorstand der DZ BANK und arbeiten eng mit ihm zusammen. Dazu gehört, dass der Vorstand den Aufsichtsrat frühzeitig über alle relevanten Entwicklungen informiert.

Grundsätze des Financial Stability Board

Bereits im Dezember 2009 verpflichtete sich die DZ BANK zusammen mit sieben weiteren großen deutschen Banken und Versicherern, die Grundsätze des Financial Stability Board (FSB) umzusetzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Anschluss daran die vom FSB geforderten Rahmenbedingungen für Vergütungssysteme verbindlich für alle deutschen Kreditinstitute festgeschrieben.

Transparente Rechnungslegung nach IFRS

Um alle unsere Aktionäre so umfangreich und transparent wie möglich zu informieren, erfüllen wir bei unserem Konzernabschluss und allen Zwischenberichten die International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und sowohl von einem externen Abschlussprüfer als auch vom Aufsichtsrat geprüft.