Professionelles Whistleblowing-System

Zur Vorbeugung gegen Wirtschaftskriminalität und unzulässige Einflussnahme auf Mitarbeiter hat die DZ BANK im Jahr 2008 ein Whistleblowing-System eingeführt, über das sowohl unsere Beschäftigten als auch Außenstehende Informationen vertraulich übermitteln können.

Zur vertraulichen Übermittlung stehen zwei Ombudsleute zur Verfügung:

  • interner Ombudsmann: Dieser ist durch eine arbeitsrechtliche Zusatzvereinbarung zur Geheimhaltung der Identität des Informanten verpflichtet und bildet die Schnittstelle zum Hinweisgeber.
  • externer Ombudsmann: Es steht neben dem internen Ombudsmann auch ein Anwalt als externer Ombudsmann zur Verfügung. Auch hier ist durch seine Schweigepflicht Vertraulichkeit gewährleistet.